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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Werkel Akademie

 1. Geltungsbereich

Die Werkel Akademie erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender AGB. Von den AGB abweichende Bestimmungen des Kunden sind für mich unverbindlich, auch wenn ich nicht widerspreche und/oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden vorbehaltlos Leistungen erbringe oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen bestellen zu wollen.

2. Vertragspartner

Ein Vertrag kommt mit der Werkel Akademie zustande.

Werkel Akademie
Vera-Janine Bender
Emmeringer Str. 6
82140 Olching

info@werkelakademie.de

http://www.werkelakademie.de

3. Vertragssprache

Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

4. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

4.1. Vertragsgegenstand ist das Angebot kreativer Kurse für Kinder, Jugendliche sowie für Schulen und Volkshochschulen und weiterer Freizeitveranstaltungen. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Eigenschaften der Kurse und sonstigen Veranstaltungen, die Termine, Kosten und Vertragslaufzeiten finden Sie online unter www.werkelakademie.de .

4.2.  Die Präsentation der Kurse und sonstigen Veranstaltungen auf den unter www.werkelakademie.de abrufbaren Webseiten stellt kein verbindliches Angebot meinerseits dar, sondern eine Einladung an Sie, online eine verbindliche Anmeldung abzugeben. Daher kommt ein Vertrag über eine Mitgliedschaft oder Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen noch nicht mit dem Eingang Ihrer Anmeldung zustande.

4.3.  Nach Eingang Ihres Kontakts bekommen Sie von mir umgehend eine E-Mail, in der ich Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht bestätigen. Diese Bestelleingangsbestätigung führt noch nicht zum Vertragsschluss.

4.4. Die Kursgebühr muss spätestens zwei Wochen vor dem Kursbeginn entrichtet worden sein.

4.5. Bei Zahlung gegen Rechnung durch Überweisung der Kursgebühr wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 erhoben.

4.8.  Eine Person, die als Begleitperson im Workshop anwesend bleibt und produktiv wird, also am Workshop teilnimmt, wird als Teilnehmer betrachtet und übernimmt selbstverständlich die volle Kursgebühr, außer es liegt eine andere Absprache mit mir vor.

 5. Kurse, Gruppenprojekte und weitere Veranstaltungen

5.1. Wöchentliche Gruppenangebote/-projekte

a) Die Werkel Akademie bietet Einzelne Angebote oder Veranstaltungen (Kreativnachmittage, Kindergeburtstage, Workshops, Wochenend-Workshops, Ferienprogramm) an.

b) Die Einzelheiten der Workshops, Termine, Dauer und Kosten finden Sie Online unter www.werkelakademie.de .

c) Die Teilnehmerzahl ist bei Kursen, weiteren Angeboten und Veranstaltungen begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und die Kinder werden in passenden Gruppen zusammen gestellt.

d) In den bayrischen Schulferien und an Feiertagen finden keine Kurse statt.

5.2. Events

a) Nach einer verbindlichen Buchung erhält der Auftraggeber eine Bestätigung per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass eine Bezahlung mit Kreditkarte oder Lastschrift leider nicht möglich ist. Der Betrag ist per Vorauskasse zu zahlen. Bitte überweisen Sie den Betrag an folgendes Konto:

DKB Bank AG | Inhaberin: Vera-Janine Bender | IBAN: DE88 1203 0000 0015 7897 61 | BIC: BYLADEM1001

b) Stornobedingungen:

Das Event kann nur schriftlich storniert werden. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per E-Mail.

Es fallen folgende Stornogebühren an:

Stornierung bis 14 Tage vor Eventbeginn: 50 €
Stornierung bis 7 Tage vor Eventbeginn: 50% der Eventgebühr
Stornierungen danach fallen 100% der Eventgebühr an.

Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Teilbeträgen, wenn das Event vorzeitig abgebrochen oder nur verkürzt stattfinden kann.

Auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail) prüfen wir gerne die Möglichkeit einer Umbuchung auf einen anderen Termin. Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf eine Umbuchung besteht.

6. Preise / Fälligkeit / Ermäßigung / Sonderrabatte

6.1. Maßgeblich sind die jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preise. Sämtliche Preise sind inklusive Umsatzsteuer.

6.3. Werden Angebote nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen, so berührt dies nicht die Verpflichtung zur Zahlung der vollen (einmalig zu zahlenden) Beträge; ein Anspruch auf Erstattung von Beträgen, ob ganz oder teilweise, besteht nicht. Entsprechendes gilt, wenn ein einzelner Kurstermin auf Grund von Ereignissen, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von der Werkel Akademie liegt (z.B. Krankheit), nicht stattfinden kann; in diesem Fall können Mitglieder auf andere von der Mitgliedschaft umfasste Angebote zurückgreifen. Hier werden persönliche Absprachen / Lösungen dazu getroffen.

6.4. Etwaige Sonderrabatte werden jeweils aktuell ausgeschrieben. Ermäßigungen auf Sonderrabatte sind ausgeschlossen.

7. Verhinderung Kursleiter / Kursabsage

7.1. Die Werkel Akademie wird sich bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung eines Kurses um einen Nachholtermin bemühen. Hierüber werden die Teilnehmer unverzüglich informiert.

7.2. Sofern die Werkel Akademie einen angebotenen Kurs gänzlich einstellen muss, wird das bereits gezahlte Entgelt entsprechend der Anzahl der entfallenen Kurstermine erstattet.

7.3. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung des Workshops angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 4 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die Werkel Akademie den Workshop stornieren. Kosten entstehen den bis dahin angemeldeten Teilnehmerinnen hierdurch nicht.

7.4. Die Werkel Akademie kann Teilnehmerinnen in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

a.   Gemeinschaftswidriges Verhalten im Workshop/Veranstaltung trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Werkel Akademie, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,

b.   Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Werkel Akademie, gegenüber Teilnehmerinnen der Werkel Akademie.

c.    Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),

d.   Missbrauch der Veranstaltungen / des Workshops für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,

e.    Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die Werkel Akademie die Teilnehmerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.  

f.    Teilnehmerinnen können vom Kurs ausgeschlossen bzw. gekündigt werden, wenn unangemeldete Personen ohne vorherige Rücksprache mit der Kursleiterin in den Workshop mitgebracht werden, unabhängig davon, ob die Person am Kurs teilnimmt oder nicht.    

Der Vergütungsanspruch von der Werkel Akademie wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

8. Haftung

8.1.  Die Werkel Akademie haftet für Personen- und Sachschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern und soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.

8.2.  Die Werkel Akademie haftet nicht für den Weg vom und zum Kurs bzw. zur Veranstaltung / zum Workshop. Die Erziehungsberechtigten minderjähriger Teilnehmer tragen selbst dafür Sorge, dass ihre Kinder von zuverlässigen Personen hingebracht, begleitet und abgeholt werden, sofern diese nicht in der Lage sind, allein zu kommen und zu gehen. Eine Kontrolle durch die Werkel Akademie erfolgt nicht. Entsprechendes gilt für Aufsichtspflichtige bei Gruppenveranstaltungen von bspw. Schulen, Festen und Geburtstagen.

8.3.  Die Werkel Akademie haftet in vollem Umfang bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Werkel Akademie oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz im dort vorgesehenen Umfang. Die Haftung bei einfacher fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Im Übrigen ist die Haftung von der Werkel Akademie bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9. Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten

9.1. Die Werkel Akademie fördert im besonderen Maße die künstlerische Kreativität von Kindern und Jugendlichen und präsentiert ausgewählte künstlerische Arbeiten der Öffentlichkeit. Außerdem wird ein Teil der Arbeiten für die Außendarstellung der Werkel Akademie verwendet.

9.2. Der Teilnehmer (bzw. bei Minderjährigen der Vertragspartner für den Teilnehmer) räumt der Werkel Akademie ein räumlich, zeitlich, inhaltlich unbeschränktes und übertragbares Recht ein, die in Kursen und sonstigen Veranstaltungen entstandenen Werke des Teilnehmers zu veröffentlichen, zu bearbeiten und im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form in allen Medien digital und analog umfassend zu nutzen und auszuwerten. Dieses Nutzungsrecht umfasst u.a. die Befugnis zum Vervielfältigen, Verbreiten, Vermieten, Verleihen, Ausstellen, Vorführen, Archivieren, Digitalisieren, zur öffentlichen Zugänglichmachung und öffentlichen Wiedergabe durch Bild-/Ton-/Datenträger, in sämtlichen Printmedien (z.B. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Plakate, Kalender, Postkarten, Flyer), Tele- und Mediendiensten, Internet, Film, in und aus Datenbanken, Telekommunikations-, Mobilfunk-, Breitband- und Datennetzen sowie auf und von Datenträgern. Sofern möglich und üblich, wird die Werkel Akademie den Urheber benennen.

9.3. Die Rechtseinräumung gilt für folgende Zwecke: zur pädagogischen internen Dokumentation, Information, Schulung, Fortbildung, Nutzung auf Internetseiten und im Rahmen von Social-Media-Aktivitäten von der Werkel Akademie, für eigene Marketing- und Werbezwecke, Nutzung im Rahmen des Angebots und der Durchführung von internen oder externen Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen, Nutzung im  Öffentlichkeits-/Pressearbeit der Einzelunternehmen der Werkel Akademie für Marketing- und Werbezwecke (Broschüren, Flyer, Plakate, Zeitungen, Zeitschriften, Mitarbeiternewsletter, etc.), Nutzung in Anzeigen, Filmen, Dokumentationen, Videos für Marketing-, Werbe und Recruitingzwecke der Einzelunternehmen der Werkel Akademie.

10  Rücktritt, Kündigung und Widerruf durch die Teilnehmerin

10.1.  Ein Rücktritt ohne Angaben von Gründen ist bis zu 1 Monat am Monatsanfang vor Veranstaltungsbeginn möglich. Zum August kann nicht gekündigt werden. Bei späterem Rücktritt erfolgt eine Berechnung in Höhe der Kursgebühr. Bei einem Rücktritt nach dem Kursbeginn ist die Kursgebühr ebenfalls in voller Höhe fällig.

10.2. Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, habe die Teilnehmerin der Werkel Akademie auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht das nicht, kann die Teilnehmerin nach Ablauf der Frist die Teilnahme aus wichtigem Grund kündigen.

10.3.  Die Teilnehmerin kann die Teilnahme ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 7,1) unzumutbar ist. In diesem Fall wird die Kursgebühr nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.

10.4.  Macht die Teilnehmerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie ggf. bereits erhaltene Materialien zurückzugeben bzw. zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von 100,00 Euro trägt die Teilnehmerin die Kosten der Rücksendung.

10.5. Rücktritt, Kündigung und Widerruf muss schriftlich, per E-Mail oder analog schriftlich gegenüber der Werkel Akademie erfolgen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Rücktritts bei der Werkel Akademie.

 11. Infektionsschutz, Hausordnung

Die Belehrung für Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist Vertragsbestandteil; diese hängt in der Kreativwerkstatt aus. Der Vertragspartner ist verpflichtet,die Werkel Akademie unverzüglich zu informieren, wenn ein Mitglied bzw. Teilnehmer unter den im IfSG genannten Krankheiten leidet bzw. ein entsprechender Verdacht auf Erkrankung besteht.

Die Hausordnung und Werkstattordnung sind ebenfalls Vertragsbestandteil und hängen ebenfalls in den Räumen der Kreativwerkstatt aus.

12. Schlussbestimmungen

Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Email, Bankverbindung) der Werkel Akademie unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die die Werkel Akademie dadurch entstehen, dass Änderung nicht unverzüglich mitteilt, hat der Vertragspartner zu tragen.

13. Salvatorische Klausel

Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

 14.  Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Vera Bender, Werkel Akademie, Stand Oktober 2023

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